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Alleen sind nicht nur ein ökologischer, sondern auch ein kulturhistorischer Schatz.
Brandenburger Alleenfreunde engagieren sich für die Einrichtung eines Alleenfonds nach dem Vorbild Mecklenburg-Vorpommerns zur zweckgebundenen Finanzierung von Nach- und Neupflanzungen. Ersatz für gefällte Bäume soll nach wie vor immer der Baulastträger leisten. Der vorgeschriebene Ausgleichsbetrag für Fällungen aus Verkehrssicherheitsgründen muß zweckgebunden für die Pflege alter Alleen oder die Anlage neuer Alleen verwendet werden. Dieses Ersatzgeld ist in den Alleenfonds einzuzahlen. Denkbar sind weiterhin Einzahlungen aus den verschiedenen Eingriffsregelungen für Straßenbaumaßnahmen sowie zweckgebundene Spenden.
Der entscheidende Unterschied zur jetzigen Praxis ist, dass die Höhe der eingezahlten Mittel von der Zahl der Fällungen abhängt und für die Nachpflanzungen zweckgebunden eingesetzt werden muss. Derzeit steht nur ein allgemeiner Haushaltstitel für alle Straßenunterhaltungsmaßnamen zur Verfügung, über den die Straßenbauämter selbst entscheiden können. Die Einrichtung eines solchen Fond hätte weiterhin die Vorteile, daß die Gelder vor haushaltsrechtlichen Regelungen geschützt wären und auch längere Zeit akkumuliert werden könnten.
Eine Art Zuständigkeitserklärung von Einzelpersonen und Gruppen für Alleen wird besonders erfolgreich vom BUND Mecklenburg-Vorpommern propagiert. Die Alleenpaten beobachten und dokumentieren die Entwicklung der betreffenden Allee. Auf der Homepage des BUND findet man derzeit folgende 22 Beispiele mit Angabe von Streckenlänge und Baumarten. Schulklassen und Tourismusinitiativen sind besonders auffällig vertreten.