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Auf der Homepage des BUND Brandenburg hat Silke Friemel folgende knappe "Notfall-Anleitung" formuliert:
§ 31 des Brandenburger Landesnaturschutzgesetzes behandelt Alleen als "gesetzlich geschützte Teile von Natur und Landschaft". Sie dürfen "nicht beseitigt, zerstört, beschädigt oder sonst erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt werden".
Wenn Ihnen an einer Allee etwas Ungewöhnliches auffällt, Sie unsachgemäße Schnittmaßnahmen, Fällungen oder Mahd- und Anfahrtsschäden feststellen, können Sie bei den Unteren Naturschutzbehörden oder den Straßenbauämtern nachfragen.
Bei akuten Problemen können Sie auch die Polizei verständigen. Manchmal sind die Bäume nur bei schneller Hilfe noch zu retten. Der Alleenschutz benötigt also viele aufmerksame Augen vor Ort.
Wenn Sie für unsere Alleen aktiv werden wollen, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!
Folgende zwei Fakten seien zusätzlich zur Stellungnahme des BUND ergänzt:
1. Mitunter arbeiten die Pflege- und Fällungsfirmen sehr dilettantisch oder stutzen die Pflanzen sogar stärker als von ihren Auftraggebern angewiesen.
2. Gelegentlich wurden Bäume auch schon durch Ankettungs- und Besteigungsaktionen gerettet.
Auf dieser Homepage soll nicht zur Überschreitung der Legalität aufgerufen werden. Aber bei gebotener Eile lassen sicht die Grenzen der Legalität oft nicht genau überprüfen. Uns bekannte Fälle von Ankettungs- und Besteigungsaktionen führten jedenfalls fast immer zu positivem Medienecho. Auf Strafen (falls diese überhaupt möglich gewesen wären) wurde überwiegend verzichtet oder sie fielen symbolisch aus. "Kletterlehrgänge" vermittelt beispielsweise Robin Wood. Vielleicht erreicht man aber auch schon mit einfacheren Mitteln eine Pause zur Überprüfung von Behördenentscheidungen.
Zuständigkeiten bei Übergriffen auf Bäume: