Kurzchronik zum Alleenstreit Rüdnitz-Danewitz III
|
Zeitraum ab Februar 07, ausgewählte Dokumente, chronologisch abwärts |
|
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gibt Naturschutzverbänden Recht Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde des Landkreises (LK) Barnim gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes (VG) Frankfurt/Oder zurückgewiesen und damit die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Dies bedeutet: Die Rüdnitzer Allee darf nicht gefällt werden. Das VG Frankfurt/Oder hatte im Januar auf einen Eilantrag der Naturschutzverbände GRÜNE LIGA und BUND entschieden, dass der Befreiungsbescheid des LK Barnim zur Fällung der Allee rechtswidrig war und nicht vollzogen werden durfte. Hintergrund war, dass für die Alleebaumfällungen auch artenschutzrechtliche Befreiungen erforderlich gewesen wären und dann die Gesamtverantwortung beim Landesumweltamt liegt. Gegen diese Entscheidung war der Landkreis in Beschwerde gegangen und hatte vorgetragen, dass die Brutstätten von geschützten Vogelarten, die es auf zahlreichen Alleebäumen gibt, nicht den artenschutzrechtlichen Beschränkungen unterliegen. Die Naturschutzverbände hatten dagegen auch in der zweiten Instanz nachgewiesen, dass es in der Allee zahlreiche geschützte Nist- und Brutstätten gibt. Das OVG Berlin-Brandenburg hat sowohl die rechtliche Auffassung als auch die Fachauffassung der Naturschutzverbände bestätigt. Es stellt fest, dass Nist- und Brutstätten auch dann geschützt sind, wenn sie beispielsweise im Winter nicht besetzt sind oder wenn sie nicht jedes Jahr von der gleichen, sondern von einer anderen geschützten Vogelart genutzt werden. Sofern der Landkreis an seinen Plänen festhält, die Alleebäume zu fällen, ist er nun verpflichtet, einen entsprechenden Antrag auf Befreiung beim Landesumweltamt zu stellen. In diesem Verfahren müssen die anerkannten Naturschutzverbände erneut beteiligt werden und werden erneut vortragen, dass die Voraussetzungen sowohl für eine Befreiung vom Alleenschutz als auch für eine Befreiung vom Artenschutz nicht vorliegen. Das Verfahren, sofern es vom Landkreis noch einmal betrieben wird, dürfte mehrere Monate in Anspruch nehmen. Der Geschäftsführer der GRÜNEN LIGA Brandenburg, Norbert Wilke, freut sich über die Entscheidung des OVG: "Wir haben damit nicht nur die Allee, für deren Erhalt sich sehr viele Menschen eingesetzt haben, vorläufig gerettet, sondern auch einen wichtigen Sieg für den Natur- und den Artenschutz errungen. Denn die Urteilsgründe des OVG werden auch in künftigen Verfahren eine große Rolle spielen". Grüne Liga Brandenburg, 05. 03. 2007 |
|
Alleeansichten aus www.ruednitz-journal.de Beitrage wie im Rüdnitzer (www.der-ruednitzer.de/index.php/2007/02/07/zuspruch) machen mich doch sehr betroffen. Muss man extra betonen, dass die uns umgebende Landschaft auch ein Bestandteil der Lebensqualität ist? Die Allee benötigt nicht nur Pflege und verusacht Kosten! Neben so persönlichen Ansichten des Schönen an dieser Allee gibt es auch ökologische und klimatische Gesichtspunkte, die sich nicht immer mit Geld aufwiegen lassen. Je eine Reihe Bäume links und rechts kann man doch nicht nur zum Verkehrshindernis dekradieren. Weshalb müssen sich auf dieser Straße in Brandenburg LKWs mit 100 km/h begegnen können? Es geht hier nicht um eine Piste über irgendeinen Acker. Hier stehen über 700 Bäume! Gibt es keinen Weg, sich etwas in seinen Ansprüchen zurück zu nehmen und den Bäumen auch Platz einzuräumen? Bisher konnten größere Fahrzeuge aneinander vorbeifahren, bis heute habe ich jedenfalls keine ineinander verkeilten Busse gesehen. Ist es Kraftfahrern nicht zuzumuten, aus Rücksicht auf die Allee die Geschwindigkeit sinnvoll zu reduzieren? In der Ortsdurchfahrt Rüdnitz beträgt die Fahrstreifenbreite in einer gegenläufigen Kurve 2,75 m. Ein durchfahrender Sattelzug muss konstruktionsbedingt in die Gegenfahrbahn geraten. Für gewöhnlich werden Fahrbahnen in Kurven eher breiter als schmaler, nicht so in Rüdnitz! Dort beschränkt man sich auf das hinweisende Verkehrsschild "Fahrbahneinengung". Alles was hier noch hilft, ist die gegenseitige Rücksichtnahme. Niemand hat deshalb ein Gebäude abgerissen, Grundstücke angekauft oder den Bürgersteig weggelassen, um die Straße zu verbreitern. Bleibt darauf hinzuweisen, dass die Ortsdurchfahrt der B 2 durch Rüdnitz mit Sicherheit ein viel größeres Verkehrsaufkommen aufweist als die K 6005 von Rüdnitz nach Danewitz. Diese Rücksichtnahme soll für die Allee nicht auch möglich sein? Dann gibt es auch noch Beiträge wie in der MOZ (www.moz.de/index.php/Moz/Article/category/Bernau/id/173860). Heute sollte man die Allee abholzen und neupflanzen, weil es in 20 Jahren teurer wird?! Vielleicht sollte man die Straße auch nicht sanieren, um das Kfz-Handwerk zu fördern. Keiner wird gezwungen, diese Straße zu befahren. Was soll dieser Unsinn!! Ist es nicht jetzt möglich, die Neubepflanzung der Allee auf 20 Jahre zu planen und die Straße alleeschonend auszubauen?? Bäume die jetzt fehlen, könnte man durch junge Bäume ersetzen. Später dann könnten jeweils etwas ältere Bäume gepflanzt werden. So gibt es letztlich keinen großen Altersunterschied der Bäume. Würden wir in einer Bananenrepublik leben, wäre der weitere Gang der Dinge klar. In Diktatorenmanier wird das Abholzen beschlossen. Entscheidungsträger werden zu einer passenden Entscheidung gedrängt. Dann holt man sich die örtliche Journaille ins Boot, die linientreu publiziert. Ansichten, welche nicht unterdrückt werden können, versucht man lächerlich zu machen. In einer Diskussionsrunde heuchelt man Interesse an fremden Lösungsvorschlägen und lässt dann doch die Allee abholzen mit der Bemerkung, alles Für und Wider abgewogen zu haben. Zum Glück leben wir hier aber in einer Demokratie, die solche Gedankenspiele ad absurdum führt - oder? Andreas Straach, 18. 02. 07 |